Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lactell Sàrl Allgemeine Vertragsbedingungen
Gültig ab dem 22. November 2023
I. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (im Folgenden: Allgemeine Geschäftsbedingungen) regeln Folgendes
Die Geschäftsbeziehungen von
Lactell GmbH
Rue du Signal 6
CH 2300 La Chaux-de-Fonds - Schweiz
Tel: +41 32 914 77 87
Email: info@lactell.ch
Handelsregistereintrag: Neuchâtel (Schweiz):
Registriernummer: 020422005
Steueridentifikationsnummer und UID: CHE-103.525.860
Autorisierte Generaldirektoren
M. Blaise PAREL
im Folgenden als Verkäufer bezeichnet
und der Kunde, im Folgenden als Käufer bezeichnet
im Verkauf von Spiel- und Sportgeräten und der Erbringung anderer Dienstleistungen.
II. Käufer können sowohl
1. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d. h. jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt,
sowie
2. Ein Verbraucher im Sinne des Schweizer Zivilgesetzbuches ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die nicht überwiegend ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
I. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers. Abweichende, widersprüchliche oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, z. B. auch dann, wenn der Verkäufer die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt, obwohl er von den AGB des Käufers Kenntnis hat.
II. Mit dem Käufer im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen (einschließlich Zusatzvereinbarungen, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern nicht anders bewiesen, ist für den Inhalt solcher Vereinbarungen ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers maßgeblich.
III. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Unternehmer in Bezug auf
zukünftige ähnliche Rechtsgeschäfte, die den Kauf oder die Planung von Spiel- und Sportgeräten und anderen Dienstleistungen betreffen.
Angebot von Waren und anderen Dienstleistungen
Der Verkäufer bietet Spiel- und Sportgeräte sowie andere Dienstleistungen als spezifische, standardisierte Produkte für den Kunden an.
Abschluss des Vertrags
1. Die folgenden Bestimmungen gelten für Verträge über den Kauf von kundenspezifischen und standardisierten Produkten:
2. Angebote des Verkäufers sind eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zum Kauf der Waren abzugeben. Der Kunde bietet dem Verkäufer an, Waren zu kaufen. Mit der Abgabe der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, dass er die Waren und/oder andere Dienstleistungen kaufen will
bestellt wurden. Sobald die Bestellung eingegangen ist, sind einseitige Änderungen, Ergänzungen oder Stornierungen der Bestellung nicht mehr möglich. Das Widerrufsrecht des Verbrauchers gemäß den Bestimmungen in Abschnitt S. bleibt unberührt. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Auftragsbestätigung des Verkäufers beim Käufer eingeht. Wenn ein Vertragsangebot nicht angenommen wird
vom Verkäufer innerhalb von 20 Werktagen über eine schriftliche Bestätigung abgelehnt, gilt sie als abgelehnt und der Kunde ist nicht mehr daran gebunden.
E. Preis/Zahlung
I. Alle in den Angeboten des Verkäufers angegebenen Preise sind Nettopreise in Euro (€) und beinhalten nicht
die geltenden Steuern und Zölle. Die Versand- und Transportkosten werden im Angebot gesondert angegeben. Das Abladen und die Lieferung der Ware am Bestimmungsort müssen bei der Auftragserteilung gesondert vereinbart werden.
II. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Lieferung fällig. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Einzelfall eine Vorauszahlung zu verlangen. Sind Vorauszahlungen vereinbart, müssen diese vom Kunden ohne Abzug spätestens eine Woche nach Auftragsbestätigung geleistet werden, andernfalls verschiebt sich die Lieferung oder Übergabe auf einen späteren Zeitpunkt, der vom Verkäufer nach Maßgabe des tatsächlichen Zahlungseingangs zu bestimmen ist. Im Übrigen sind die Rechnungen des Verkäufers innerhalb von 14 Tagen netto ohne jeden Abzug zahlbar. Der Käufer gerät ohne weitere Erklärung seitens des Verkäufers 14 Tage nach Lieferung und Erhalt der Rechnung in Verzug, wenn er nicht bezahlt hat. Bei Mängeln steht dem Käufer kein Zurückbehaltungsrecht zu, es sei denn, die Zurückbehaltung steht in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den zu erwartenden Reparaturkosten (insbesondere der Mängelbeseitigung). Ein Recht auf Rabatt besteht nur, wenn ein Rabatt ausdrücklich vereinbart wurde und der Rechnungsbetrag in voller Höhe rechtzeitig eingeht und der Kunde nicht mit der Zahlung anderer Forderungen in Verzug ist.
III. Für die Höhe und die Ansammlung von Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Das Recht
einen höheren Schadenersatz wegen der Verzögerung zu fordern, bleibt vorbehalten, ebenso wie das Recht, einen zusätzlichen Schadenersatz zu fordern.
IV. Wenn nach Abschluss des Vertrages in der wirtschaftlichen Lage des Käufers Umstände eintreten oder dem Verkäufer erst danach bekannt werden, die nach gutem kaufmännischen Ermessen die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung der Ware auszusetzen, bis die gelieferte Ware vollständig im Voraus bezahlt wurde oder dem Verkäufer eine Sicherheit in angemessener Höhe für die Zahlungsaufforderung gestellt worden ist.
V. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur insoweit zu, als seine Forderung gesetzlich festgestellt oder unbestritten ist. Im Falle von Liefermängeln bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.
F. Lieferung/Übergabe der Waren
I. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart oder vom Verkäufer bei der Annahme der Bestellung angegeben. Ist dies nicht der Fall, beträgt die Lieferfrist bei rechtzeitiger Zahlung des Kaufpreises etwa 20 Wochen ab Vertragsabschluss.
II. Wenn der Verkäufer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Dienstleistung), wird der Käufer darüber unverzüglich informiert und gleichzeitig über die voraussichtliche neue Lieferfrist in Kenntnis gesetzt. Wenn die Dienstleistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar ist, wird der Verkäufer
ist berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine vom Käufer bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Ein Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne liegt insbesondere bei nicht rechtzeitiger Lieferung durch den Lieferanten des Verkäufers vor, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder den Verkäufer noch seinen Lieferanten ein Verschulden trifft oder wir nicht verpflichtet sind, uns im Einzelfall zu beschaffen.
III. Die Rechte des Käufers gemäß Punkt G. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesetzlichen Rechte des Verkäufers, insbesondere bei Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung ), bleiben unberührt.
IV. Für Verkäufe an Unternehmer gilt Folgendes: Die Lieferbedingungen des Verkäufers gelten in der Regel ab Werk.
G. Garantie
I. Die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich unrichtiger und unvollständiger Lieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) richten sich nach den gesetzlichen Regelungen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In jedem Fall bleiben die besonderen gesetzlichen Bestimmungen bei der endgültigen Lieferung der Ware an den Verbraucher unberührt
II. Die Grundlage für die Haftung des Verkäufers für Mängel ist in erster Linie die getroffene Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware. Alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des Einzelvertrags sind oder vom Verkäufer mitgeteilt wurden, gelten als Vereinbarung über die Qualität der Ware. Geringfügige Abweichungen, die die Qualität und Funktion der Produkte nicht wesentlich beeinträchtigen und z. B. auf Sicherheitsgründe oder technische Anforderungen zurückzuführen sind, stellen keine Mängel dar.
III. Wenn die Qualität nicht vereinbart wurde, muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beurteilt werden, ob ein Mangel vorliegt oder nicht
IV. Beim Verkauf an Unternehmer: Mängelansprüche des Käufers, der Unternehmer ist, setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Wenn sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel zeigt, muss der Verkäufer unverzüglich schriftlich darüber informiert werden.
Schäden an den gelieferten Waren, die durch die Verpackung verursacht wurden, müssen dem Beförderer sofort nach der Lieferung gemeldet werden. In jedem Fall müssen offensichtliche Mängel sofort nach der Lieferung und bei der Untersuchung schriftlich angezeigt werden; nicht erkennbare Mängel müssen innerhalb derselben Frist nach ihrer Entdeckung, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung schriftlich angezeigt werden. Wenn der Käufer nicht ordnungsgemäß untersucht und/oder Mängel nicht anzeigt, ist die Haftung des Verkäufers für den nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen.
V. Ist der gelieferte Artikel mangelhaft, hat der Verkäufer das Recht, unter dem Käufer, der Unternehmer ist, zu wählen, ob er eine zusätzliche Leistung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung eines mangelfreien Artikels (Ersatzlieferung) erbringt. Das Recht des Verkäufers, die Nacherfüllung im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen zu verweigern, bleibt unberührt.
Der Kunde, der Verbraucher ist, hat das Recht, die Art der gewünschten Zusatzleistung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu wählen
VI. Der Verkäufer ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung von der Zahlung des geschuldeten Kaufpreises durch den Käufer abhängig zu machen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen dem Mangel entsprechenden Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
VII. Die Rechte des Käufers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Artikel J.
H. Annahmeverzug, Gefahrenübergang, Verschiebung von Lieferterminen
I. Beim Verkauf an Unternehmer gilt Folgendes: Werden die Waren an einen Kunden versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Waren auf diesen Kunden über, wenn die Waren das Unternehmen des Verkäufers verlassen. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer den Transport oder die Versendung übernimmt oder in Auftrag gibt.
II. Der Kunde ist verpflichtet, die beim Verkäufer gekauften Waren anzunehmen. Das gesetzliche Recht, die Leistung zu verweigern, bleibt davon unberührt. Wenn der Kunde seiner Annahmepflicht nicht nachkommt, haftet er für diese Pflichtverletzung.
dem Verkäufer die entstandenen zusätzlichen Kosten (einschließlich der Arbeitszeit der Mitarbeiter des Verkäufers, Reise-, Lager- und Materialkosten) zu erstatten und den Verkäufer von berechtigten Ansprüchen Dritter freizustellen.
III. Teillieferungen und Teilleistungen des Verkäufers sind zulässig.
IV. Beim Verkauf an Unternehmer gilt Folgendes: Es ist in der Regel nicht möglich, den Liefertermin auf Wunsch des Kunden zu verschieben. Wenn der Verkäufer dem Kunden einen Aufschub als Zeichen dafür einräumt, dass er die Lieferfrist nicht einhalten kann, kann er die Lieferfrist verlängern.
guten Willens, trägt der Verkäufer die folgenden zusätzlichen Kosten, die vom Käufer getragen werden müssen:
- 1% des Auftragswertes ebenfalls als einmalige pauschale Bearbeitungsgebühr
- 2% des Auftragswerts pro Kalenderwoche für die Ausgaben.
Der Kunde hat das Recht zu beweisen, dass kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, auf Nachweis zusätzliche Kosten zu berechnen, z. B. Montage- und Reisezeiten.
V. Spätere Änderungswünsche des Kunden bis zu 10 Werktage nach dem Datum der Auftragsbestätigung sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn er sie ausdrücklich schriftlich akzeptiert hat. Der Kunde trägt die durch die Änderung verursachten Kosten. Diese belaufen sich in der Regel auf mindestens 1 % des Bruttoauftragswerts. Wenn der Kunde nachträglich Änderungen verlangt, ist der Verkäufer von folgenden Verpflichtungen befreit
das ursprünglich vereinbarte Lieferdatum oder die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist einhalten.
VI. Jede vom Käufer verursachte Verzögerung führt dennoch zu einer Verpflichtung zur Zahlung zu den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsterminen oder wenn der Verkäufer zur Lieferung bereit ist.
I. Eigentumsvorbehalt
I. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den verkauften Waren vor, bis alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vollständig beglichen sind.
II. Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen weder an Dritte verpfändet noch abgetreten werden
als Sicherheit bis zur vollständigen Bezahlung der gesicherten Forderungen. Der Käufer muss den Verkäufer unverzüglich schriftlich informieren, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder wenn Dritte auf die dem Verkäufer gehörenden Waren zugreifen (z.B. durch Pfändung).
III. Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der fällige Kaufpreis nicht gezahlt wird, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Rückgabe der
Die Ware wird auf der Grundlage des Eigentumsvorbehalts verkauft. Der Verkäufer ist vielmehr berechtigt, lediglich die Herausgabe der Ware zu verlangen und behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Wenn der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht bezahlt, kann der Verkäufer diese Rechte nur geltend machen, wenn er dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder wenn eine solche Fristsetzung nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich ist.
IV. Bis zum Widerruf ist der Käufer berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiterzuverkaufen und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten auch die folgenden Bestimmungen.
V. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren des Verkäufers entstandenen Produkte zu deren vollem Wert, wobei der Verkäufer als Hersteller gilt. Bleiben bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter Eigentumsrechte bestehen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Andernfalls gilt für das entstehende Produkt das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
VI. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen gegen Dritte, die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Produkts entstehen, ganz oder in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils des Verkäufers gemäß dem vorstehenden Absatz zur Sicherheit an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Die erklärten Verpflichtungen des Käufers gelten auch für die abgetretenen Forderungen.
VII. Der Käufer bleibt berechtigt, die Forderung an der Seite des Verkäufers einzuziehen. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt, keine Mängel vorliegen
in seiner Fähigkeit zur Erfüllung und dass der Verkäufer den Eigentumsvorbehalt nicht verletzt, indem er ein Recht nach
III. Ist dies jedoch der Fall, kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitteilt, alle zur Einziehung erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. In diesem Fall haben sie auch das Recht, das Recht des Käufers zu widerrufen, die Vorbehaltsware weiter zu verkaufen und zu verarbeiten.
VIII. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 10 %, so wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers freigeben.
J. Haftungsbeschränkung
I. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes bestimmt ist, haftet der Verkäufer bei der Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
II. Der Verkäufer haftet für Schäden unabhängig von der Rechtsgrundlage im Rahmen der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur nach einem milderen Haftungsmaßstab gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (z. B. bei der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten.
1. für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren,
2. für Schäden, die sich aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ergeben (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die
In diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens beschränkt.
III. Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch oder im Namen von Personen, für deren Verschulden der Verkäufer haftet gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen. Sie gelten nicht, wenn der Verkäufer in betrügerischer Absicht einen Mangel geltend macht
eine Garantie für die Qualität der Waren und für die Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz verschwiegen oder übernommen hat.
IV. Aufgrund einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nicht kündigen
oder den Vertrag nur dann kündigen, wenn der Verkäufer für die Verletzung einer Pflicht verantwortlich ist. Das freie Rücktrittsrecht des Käufers (insbesondere gemäß dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch) ist ausgeschlossen. Andernfalls gelten die gesetzlichen Anforderungen und Rechtsfolgen.
K. Verjährungsfrist
Das Folgende gilt für Unternehmer:
I. Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aufgrund von Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Lieferung. Ist die Abnahme vereinbart, so beginnt die Verjährungsfrist mit der Abnahme, sonst mit dem Gefahrübergang.
II. Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Gebäude oder einen Gegenstand, der für ein Gebäude entsprechend dessen bestimmungsgemäßem Gebrauch verwendet wurde und dessen Mängel verursacht hat (Baumaterial), beträgt die Verjährungsfrist nach den gesetzlichen Bestimmungen 5 Jahre ab Lieferung. Die anderen besonderen gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährungsfrist bleiben unverändert.
III. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, dass die Anwendung der üblichen gesetzlichen Verjährungsfrist im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährungsfrist führen würde. Die Schadensersatzansprüche des Käufers verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
L. Umfang der Produkte des Verkäufers
Die Produkte sind für die Verwendung innerhalb der Europäischen Union konzipiert. Der Verkäufer übernimmt daher keine Verantwortung dafür, dass die Produkte des Verkäufers den gesetzlichen oder normativen Vorschriften von Ländern außerhalb der EU entsprechen. Dies gilt insbesondere für die Einfuhr in die USA und Kanada.
M. Wahl des Gesetzes
I. Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer findet das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft Anwendung, unter Ausschluss des einheitlichen internationalen Rechts, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
II. Die Rechtswahl gilt für Verbraucher nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch die zwingenden Bestimmungen des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
N. Gerichtsstandsvereinbarung
I. Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, der Geschäftssitz des Verkäufers in CH-2000 Neuchâtel (Schweiz). Dies gilt auch für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz haben, oder für Personen, die nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Schweiz verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
II. Dies gilt nicht, wenn der Kunde ein Verbraucher ist und seinen ständigen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat. In diesem Fall muss der Rechtsbehelf vor dem zuständigen Gericht des Mitgliedstaats eingelegt werden
des Wohnsitzes.
O. Vorbehalt von Rechten
Der Verkäufer behält sich das Eigentum und die Urheberrechte an Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und anderen Unterlagen vor. Dies gilt auch für schriftliche Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet werden. Bevor diese an Dritte weitergegeben werden, benötigt der Käufer die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers.
P. Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum
Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen aufgrund von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte, Patente, Gebrauchsmuster, zusätzlicher wettbewerbsrechtlicher Schutz usw.) frei, wenn die Verletzungen der geistigen Eigentumsrechte auf den Spezifikationen oder Anforderungen des Kunden beruhen.
R. Dokumentation
Der Verkäufer und/oder der von ihm beauftragte Fotograf haben das Recht, einmal innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Werks das Grundstück, auf dem das Werk errichtet wurde, zu betreten oder, wenn das Werk innerhalb eines Gebäudes auf dem Grundstück errichtet wurde, das Gebäude zu betreten, um Fotos des Werks und der Fotografien zu machen oderÄnderungen der Fotografien zu Werbezwecken zu verwenden. Der Verkäufer muss den Käufer rechtzeitig vor seinem Besuch über seine Absicht informieren. Der Kunde kann sich dem Betreten widersetzen, wenn berechtigte Interessen dagegen sprechen.
S. Garantie für Spielfeldgeräte
Zusätzlich zu der in Abschnitt G. beschriebenen Garantie gewährt der Verkäufer unter den folgenden Bedingungen eine Herstellergarantie auf die Spielgeräte. Ihre Gewährleistungsrechte bestehen unabhängig von der Herstellergarantie des Verkäufers.
T. Garantieversprechen für Spiel- und Sportgeräte
I. Die unten genannten Garantiezeiten beziehen sich auf Spiel- und Sportgeräte, die vom Verkäufer verkauft und in der gemäßigten Klimazone verwendet werden. Die gemäßigte Klimazone liegt zwischen den jeweiligen Wendekreisen
bei 23° 27′ nördlicher und südlicher Breite und die Polarkreise bei 66,5° N/S. Die Schweiz liegt in der gemäßigten Klimazone. Bei Spielgeräten, die in subtropischen oder tropischen Klimazonen verwendet werden, beachten Sie bitte die unten genannte Verkürzung der Garantiezeit.
- 15 Jahre Garantie auf die Roststabilität der Edelstahlkomponenten*.
- 10 Jahre Garantie auf die Stabilität und gegen Rost von verzinkten und pulverbeschichteten Oberflächen
- Komponenten*
- 5 Jahre Garantie auf Bruch, Fehlfunktionen aufgrund von Design, Herstellung und
- Auswahl der Materialien*.
- 2 Jahre Garantie gegen Fehlfunktionen und Bruch von beweglichen Teilen.
II. Ausnahmen vom Garantieversprechen Von der Garantie ausgeschlossen sind
- Korrosionsschäden an Spiel- und Sportanlagen, die vorübergehend oder ständig unter dem Einfluss von Salz- oder Chlorwasser stehen, sowie an Spiel- und Sportanlagen, die weniger als 1.000 m von der Küste entfernt gebaut wurden.
- Eigenschaften natürlicher Materialien
- Verschleiß durch Gebrauch (z. B. Gelenke, Seile, Lager, Federn, Gewinde usw.).
- Vandalismus, böswillige Zerstörung und höhere Gewalt
- Spielanlagen, die mit Hilfe von nicht originalen Ersatzteilen, Farben oder Lacken verändert wurden
- Schäden, einschließlich Material- oder Farbveränderungen sowie Korrosion, die durch zu spätes Entfernen der Verpackung oder durch unsachgemäße Lagerung verursacht werden
- Spiel- und Sportanlagen, die nicht gemäß den Montageanweisungen des Verkäufers installiert oder nicht gemäß den Wartungsanweisungen des Verkäufers instand gehalten wurden
- Schäden durch falsche Lagerung
- Rost durch Kratzer oder Beschädigungen
- Alle selbst vorgenommenen Änderungen
III. Beginn der Frist
Die Frist beginnt am Tag der Lieferung. Außerhalb der Schweiz beginnt die Frist spätestens 3 Monate nach der Verfügung des Verkäufers.
Anforderungen
Voraussetzung für die Wirksamkeit der Garantie ist der bestimmungsgemäße Gebrauch und die ordnungsgemäße Wartung, ggf. fachmännische Reparaturen mit Original Buck Ersatzteilen und Wartung durch qualifiziertes Personal gemäß den Anweisungen des Herstellers. Der Käufer muss die ordnungsgemäße Wartung nachweisen (Vorlage vollständiger Prüf- und Wartungsberichte gemäß den Anforderungen der DIN EN 1176, Teil 7).
V. Die Garantie umfasst die kostenfreie Lieferung von Ersatzteilen, unter Berücksichtigung der Lebensdauer trägt der Kunde die Kosten für den Aus-/Einbau. Bei berechtigten Garantieansprüchen ist der Verkäufer berechtigt
nach eigenem Ermessen eine Nacherfüllung vorzunehmen. Ein Rücktritt vom Vertrag oder Ansprüche auf Preisminderung aufgrund dieses Garantieversprechens sind ausgeschlossen.
Die gesetzlichen Rechte, die auf der Sachmängelhaftung beruhen, bleiben jedoch unberührt.
Garantieansprüche geltend machen
Sie können Ihre Garantieansprüche schriftlich (per Einschreiben oder E-Mail) geltend machen bei Lactell Sàrl Rue du Signal 6 - 2300 La Chaux-de-Fonds Schweiz - Email: info@lactell.ch
U. Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsrecht für Verbraucher bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, oder bei Fernabsatzgeschäften. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Recht auf Widerruf
Der Käufer hat das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer den Verkäufer mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, in Kenntnis setzen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn der Käufer vor Ablauf der Widerrufsfrist eine Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Käufer diesen Vertrag widerruft, behält der Verkäufer alle vom Käufer erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Käufer eine andere Art der Lieferung als die vom Verkäufer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat; diese Kosten sind unverzüglich zu erstatten. Und spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über die Kündigung dieses Vertrags beim Verkäufer eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird die gleiche Zahlungsmethode verwendet, die der Käufer bei der ursprünglichen Transaktion verwendet hat. In keinem Fall werden dem Käufer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet, es sei denn, mit dem Käufer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Der Verkäufer kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Käufer den Nachweis erbracht hat, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Käufer hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er den Verkäufer über den Rücktritt von diesem Vertrag unterrichtet hat, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Käufer die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf maximal etwa 500 EUR geschätzt. Der Käufer haftet für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur, wenn dieser Wertverlust auf einen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist, der über den zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren notwendigen Umgang hinausgeht.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht gilt nicht für die folgenden Verträge:
- Verträge über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
- Verträge über die Lieferung von Waren, wenn diese aufgrund ihrer Art nach der Lieferung untrennbar mit anderen Waren vermischt wurden,
- Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich gebeten hat, ihn zu besuchen, um dringende Reparatur- oder Wartungsarbeiten durchzuführen; dies gilt nicht für andere während des Besuchs erbrachte Leistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder für während des Besuchs gelieferte Waren, die nicht notwendigerweise als Ersatzteile für die Wartung oder Reparatur benötigt werden.